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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZUM ELEKTRONISCHEN TICKETING-VERFAHREN DES KREISVERKEHR SCHWÄBISCH HALL

1. Vertragsgrundlagen

1.1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das Elektronische Ticketing Verfahren (E-Ticketing) der KreisVerkehr Schwäbisch Hall GmbH.

Im Übrigen bleibt die Geltung der Tarif-und Beförderungsbestimmungen des RegioTarifs der KreisVerkehr Schwäbisch Hall GmbH in der jeweils aktuellen und genehmigten Fassung unberührt.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Geschäfts-, Leistungs-, und Lieferverhältnis zwischen der KreisVerkehr Schwäbisch Hall GmbH (Kundenvertragspartner und Produktverantwortlicher) und dem Kunden. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde das Kundenmedium (KOLIBRICARD) an Dritte zur Nutzung weitergibt.

1.2 Änderungen der Geschäftsbedingungen

Die KreisVerkehr Schwäbisch Hall GmbH behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen schriftlich Widerspruch erhebt. Auf diese Folge ist der Kunde bei der Bekanntgabe besonders hinzuweisen.

2. Teilnahme / Vertragsverhältnis

2.1 Teilnahmevoraussetzung

 Voraussetzung für die Teilnahme am E-Ticketing Verfahren ist die Abgabe der vollständig ausgefüllten Bestellunterlagen in der von der KreisVerkehr Schwäbisch Hall GmbH festgelegten Form. Durch die Ausgabe der freigeschalteten und personalisierten KOLIBRICARD und die Einrichtung eines Kundenkontos nimmt die KreisVerkehr Schwäbisch Hall GmbH den Vertrag stillschweigend an.

Die Teilnahme am E-Ticketing-Verfahren ist an die Erteilung einer Einzugsermächtigung für ein Girokonto einer Sparkasse oder einer Bank innerhalb Deutschlands mit einem im Bestellformular festgelegten Abbuchungsbetrag gebunden. Der Mindestabbuchungsbetrag für eine Karte beträgt 15,00 Euro. Bei zwei und mehr Karten werden mindestens 30,00 Euro fällig. Weiterhin wird für jedeKOLIBRICARD eine einmalige Pfandgebühr von 2,50 Euro fällig.

Teilnahmeberechtigt ist jede voll geschäftsfähige natürliche oder juristische Person. Der Kunde kann weitere KOLIBRICARDs unter seiner Kundennummer beantragen, für deren Nutzung und Bezahlung er haftet.
Es besteht kein Anspruch auf Vertragsabschluss.

2.2 Vertragsverhältnis

Ein Vertragsverhältnis besteht ausschließlich zwischen der KreisVerkehr Schwäbisch Hall GmbH und dem Kunden. Die KOLIBRICARD wird anhand der Kartennummer eindeutig dem Kunden zugeordnet. Gibt der Kunde die KOLIBRICARD an andere Personen weiter, so begründet dies keine vertraglichen Beziehungen zwischen der KreisVerkehr Schwäbisch Hall GmbH und dem Folgenutzer.

2.3 Vertragsdauer

Beide Seiten können das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist schriftlich kündigen. Der Widerruf der Einzugsermächtigung zum Lastschriftverfahren kommt einer Kündigung gleich. Mit der Kündigung ist die Sperrung der KOLIBRICARD verbunden. Für die Abwicklung der Beziehung nach einer Kündigung gelten diese Geschäftsbedingungen weiter.

3. Verfahren

3.1 An- und Abmeldeverfahren (Check-In/Check-Out)

 Im Rahmen des E-Ticketing Verfahrens wird auf Basis von An- und Abmeldedaten der jeweils korrekte Preis einer Einzelfahrt ermittelt. Hierfür ist das lückenlose An- und Abmelden des Fahrgastes an den in den Bussen bzw. an den Bahnhöfen befindlichen Terminals notwendig. Bei jedem Umsteigevorgang ist ein erneuter An- und Abmeldevorgang erforderlich. Fehlen Abmeldedaten werden die Daten vom E-Ticketing Hintergrundsystem nach Möglichkeit rekonstruiert. Bei nicht rekonstruierbaren Abmeldedaten wird das Hintergrundsystem automatisch den Fahrpreis von der Anmeldung bis zum Fahrtende der Linie (Bus) bzw. die maximale Preisstufe des rabattierten Einzelfahrausweises (Bahn) ansetzen. Bei versäumten Anmeldevorgang fährt der Kunde ohne gültigen Fahrausweis und ist zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes verpflichtet.

3.2 Abrechnung und Zahlungsverkehr

Alle Forderungen der KreisVerkehr Schwäbisch Hall GmbH gegenüber dem Kunden werden bargeldlos über Lastschriftverfahren abgerechnet.
Das Kundenkonto verfügt über ein Guthaben, das erstmals mit Vertragsbeginn über Lastschriftverfahren vom im Bestellschein angegebenen Konto in der gewünschten Höhe abgebucht wird.
Das Hintergrundsystem ermittelt zur Abrechnung den Gesamtpreis der getätigten Fahrten auf der Basis von rabattierten Einzelfahrausweisen. Dieser Betrag wird mit dem vorhandenen Guthaben auf dem Kundenkonto verrechnet. Fällt das Guthaben je Karte unter 5,00 Euro wird automatisch der ursprüngliche Abbuchungsbetrag wieder auf das Kundenkonto gebucht.

Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Abbuchungsbetrag auf dem angegebenen Konto bereitzuhalten. Kann ein Abbuchungsbetrag mangels Kontodeckung nicht abgebucht werden oder wird eine Lastschrift vom Teilnehmer trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben oder wird die Einzugsermächtigung widerrufen, so kann der Vertrag von der KreisVerkehr Schwäbisch Hall GmbH mit sofortiger Wirkung gekündigt und die KOLIBRICARD gesperrt werden. In diesem Fall ist die KOLIBRICARD der KreisVerkehr Schwäbisch Hall GmbH zurück zu geben. Kosten, die der KreisVerkehr Schwäbisch Hall GmbH infolge nicht gedeckter oder aufgelöster Konten oder infolge nicht angenommener Lastschriften entstehen, werden dem Teilnehmer in Rechnung gestellt. Für jede schriftliche Zahlungsaufforderung wird ein Bearbeitungsentgelt von 2,50 Euro erhoben. Das schließt eine Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens, insbesondere der weiteren Kosten einer Rechtsverfolgung, nicht aus.

3.3 Kontoauszug

Für jedes Kundenkonto wird monatlich ein Kontoauszug erstellt und dem Teilnehmer zugesendet. Das kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Der Kontoauszug enthält eine summarische Aufstellung der in Anspruch genommenen Leistungen. Auf eigenen Wunsch erhält der Teilnehmer einen Einzelnachweis der in Anspruch genommenen Leistungen.

3.4 Einspruchsfrist

Reklamationen sind innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Kontoauszüge geltend zu machen. Danach gilt der ausgewiesene Kontostand als akzeptiert.

4. Sonstiges

4.1 Datenschutz

Die mit der Teilnahme verbundenen personenbezogenen Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet und nur für Zwecke genutzt, die der reibungslosen Durchführung des E-Ticketing Verfahrens dienen. Dasselbe gilt für die Nutzungsdaten (CICO-Vorgänge) der KOLIBRICARD. Datenauswertungen für Marketingzwecke und zur Verbesserung des Leistungsangebotes werden anonymisiert durchgeführt. Die KreisVerkehr Schwäbisch Hall GmbH ist mit Einwilligung des Kunden auch berechtigt, die personenbezogenen Daten und die Nutzungsdaten des Kunden zur Kundenbetreuung zu nutzen.

4.2 Verlust und Ersatz

Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der KOLIBRICARD müssen umgehend der KreisVerkehr Schwäbisch Hall GmbH gemeldet werden. Bis zur Meldung des Verlusts der KOLIBRICARD haftet der Karteninhaber für die bis dahin getätigten Fahrten. Nach Meldung des Verlusts wird die KOLIBRICARD gesperrt und die Ausstellung einer neuen Karte ermöglicht. Die KreisVerkehr Schwäbisch Hall GmbH behält sich vor, bei Neuausstellung der KOLIBRICARD ein Entgelt in Höhe von 10,00 Euro zu erheben.

5. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Schwäbisch Hall. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Sollte eine Teilklausel unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der Restklausel unberührt, wenn sie inhaltlich von der Teilklausel trennbar, im Übrigen heraus verständlich ist und im Gesamtgefüge des Vertrags eine verbleibende sinnvolle Regelung ergibt.

 

WER ES EINFACHER MAG, DER WIRD BELOHNT

  1. Schneller und leichter Zugang zu Bus und Bahn.
  2. Sie sparen gegenüber einem Einzelfahrschein. 
  3. Sie gehen nie mehr im Tarifdschungel verloren. 
  4. Keine Wartezeiten, weder beim Busfahrer, noch am Automaten.

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